Schutzkonzept des Kolpingwerks verabschiedet

Im November tagte der Diözesanvorstand und verabschiedete das Institutionelle Schutzkonzept des Kolpingwerks und der Kolpingjugend.

Das Schutzkonzept beinhaltet alle präventiven Maßnahmen, die unternommen werden, um Kinder und Jugendliche vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen. Dazu gehören zum Beispiel das Einholen von erweiterten Führungszeugnissen, das Erstellen von Risikoanalysen vor Veranstaltungen und Schulungen von Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen.

Außerdem sind wichtige Beratungs- und Beschwerdewege aufgelistet, bei denen man sich beraten lassen und Hilfe holen kann.

Das Kolpingwerk Deutschland hat hierfür eine Kooperation mit dem Deutschen Kinderschutzbund Dortmund.

Eine Projektgruppe der Kolpingjugend beschäftigte sich über ein Jahr mit dem Thema und entwickelte gemeinsam mit der Geschäftsstelle das institutionelle Schutzkonzept, das jetzt für das Kolpingwerk und die Kolpingjugend in Kraft tritt.

Für Kolpingsfamilien steht außerdem ein Muster bereit, dass für das Erstellen eines eigenen Schutzkonzeptes für die Arbeit vor Ort genutzt werden kann. Das Schutzkonzept des Kolpingwerks und das Muster sind hier zu finden.

Bei Fragen zu diesem Thema kann man sich an Sarah Messmer, Bildungsreferentin der Kolpingjugend wenden: Tel. 0711/96022-44 oder per Mail