Stimmberechtigt sind die gewählten Mitglieder de des Diözesanen Arbeitskreises, je zwei Vertreter/innen der Kolpingjugend aus jeder Kolpingsfamilie des Diözesanverbandes, je Kolpingsfamilie des Diözesanverbandes mit über 100 gemeldeten Mitgliedern der Kolpingsfamilie einE weitereR VertreterIn der Kolpingjugend, die (stellvertretenden) Diözesanvorsitzenden, der Diözesanpräses.