Stimmberechtigt sind die gewählten Mitglieder de des Diözesanen Arbeitskreises, je zwei Vertreter/innen der Kolpingjugend aus jeder Kolpingsfamilie des Diözesanverbandes, je Kolpingsfamilie des Diözesanverbandes mit über 100 gemeldeten Mitgliedern der Kolpingsfamilie einE weitereR VertreterIn der Kolpingjugend, die (stellvertretenden) Diözesanvorsitzenden, der Diözesanpräses.

Anmeldung Diko

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